Es ist wieder einmal soweit und seit Tagen fallen Deutschlandflaggen nicht nur als Werbung beim Discounter und im TV ins Auge, sondern auch in Form von Autoflaggen. Die Deutschen identifizieren sind mit „unserer Nationalelf“ und wollen sich mit ihnen solidarisieren, indem sie auch ihr liebstes Kind, das eigene Auto, aufflaggen. Jedoch, und dies ist ebenso typisch deutsch, haben auch Versicherungsgesellschaften ein Wörtchen mitzureden. Somit gilt, dass jeder Autobesitzer, der Fähnchen an seinem Gefährt anbringt, für Schäden, die dadurch entstehen können, auch selber haftet. Dies gilt für den eigenen Schaden ebenso, wie für Schäden an fremden Autos. Bricht beispielsweise ein Fähnchen während der Fahrt ab, weil es unsachgemäß befestigt wurde und beschädigt andere Autos, wird der Halter zur Kasse gebeten und muss eigene Schäden ebenfalls selber tragen. Darüber hinaus haben es auch Einbrecher leichte, ein Fenster zu öffnen, das beflaggt ist. Stellt ein Gutachter fest, dass ein Einbruch an einem beflaggten Fenster stattfand, wird eine Schadensregulierung verweigert.
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