Jeder weiß es und will sie fristgerecht zum 31. Mai abgeben: die Rede ist von der Einkommensteuererklärung. Schließlich gilt, dass jeder säumige Steuerzahler auch mit einem Zwangsgeld rechnen muss, wenn man sich nicht zeitnah beim Finanzamt meldet, um eine Fristverlängerung zu erwirken. Wer dem entgehen will, sollte alle Möglichkeiten ausschöpfen. Dennoch ist nicht sofort nach dem 31. Mai Panik angesagt, wenn bis zu diesem Stichtag die Steuererklärung noch nicht bei Fiskus eingegangen ist. Oft leiden die Sachbearbeiter in den Ämtern nicht unter Arbeitsmangel. Wer sich jedoch um eine Verlängerung kümmert, hat gute Karten, einem Zwangsgeld zu entgehen, das im ungünstigsten Fall bis zu zehn Prozent von der Einkommensteuer ausmachen kann. Wer sich jetzt schnell um eine Fristverlängerung kümmert, geht ohne Strafaufschlag aus. Grundsätzlich mehr Zeit haben alle, die für ihre Steuererklärung einen Profi oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragen. Hier lautet der Stichtag für den letzten Abgabetermin für das Vorjahr der 31. Dezember.
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