Die Warteliste derer, die in Deutschland auf ein fremdes Organ angewiesen sind, ist lang. Der Verlust von Organen oder eine lebensbedrohliche Krankheit sind der Grund dafür, dass viele Patienten jeden Alters auf Fremdorgan angewiesen sind. Aktuell lassen sich hierzulande Herz, Niere, Bauchspeicheldrüse, Lunge, Leber und Dünndarm nach dem Ableben für Transplantationen spenden. Da die Spendenbereitschaft der Bürger nicht ausreicht, müssen Jahr für Jahr Tausende sterben. Der Gesetzgeber will mit dem neuen Organspendegesetz die Zahl erhöhen. So stimmte heute eine Mehrheit im Bundestag für eine Reform, die auf der sogenannten Entscheidungslösung basiert. Der Gesetzentwurf, der von allen Fraktionen vorgelegt wurde beinhaltet, dass in naher Zukunft Bürger ab einem Alter von 16 Jahren Post von der Krankenkasse oder dem privaten Krankenversicherungsunternehmen bekommen sollen, in denen sie die Frage nach der Bereitschaft einer Organspende beantworten sollen. Beigefügt werden neben Infomaterial auch ein Organspendeausweis. Jedoch gilt, dass sich niemand entscheiden muss und die Benachrichtigung sogar ignorieren darf.
Pflicht wird künftig jedoch, dass die rund 1.400 Krankenhäuser in Deutschland, die eine Intensivstation betreiben, einen Transplantationsbeauftragten benennen müssen, zu dessen Aufgaben unter anderem gehört, Familienangehörige potenzieller Organspender zu beraten. Wichtige neue Entscheidung: wer sich für eine Lebendspende ausspricht, darf sich sicher sein, dass die Krankenversicherung des Organempfängers für alle Kosten aufkommt, die eine Behandlung in der Klinik und auch eine Nachsorge einschließt.
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