Jeder Internetnutzer kennt es: zahlreiche und angeblich kostenlose Angebote bei Routenplanern, Antivirenprogrammen oder Mitfahrbörsen erweisen sich als böse Kostenfallen. Oft werden die Ahnungslosen zur Kasse gebeten und mit Schreiben von Inkassobüros und Mahnungen überschüttet. Diesem Treiben soll jetzt ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben werden.
Vor dem Abschluss eines Bestellvorgangs muss der Nutzer über alle Konditionen aufgeklärt werden, zu dem wichtige Vertragsbestandteile wie auch der Preis gehören. Vorbei sind jetzt die Zeiten, in denen ein einziger Mausklick ausreichte, ein kostenpflichtiges Geschäft abzuschließen. Der entsprechende Button muss eindeutig beschriftet sein. Wer Waren via Internet bestellt, muss zusätzlich über die Beschaffenheit des Produktes und den Gesamtpreis aufgeklärt werden. Geht es um Dienstleistungen, gehören auch deutliche Hinweise zu einer möglichen Laufzeit ab sofort dazu. Grundsätzlich gilt, dass der Verbraucher mit seiner Bestellbestätigung weiß, dass Kosten auf ihn zukommen.
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