Nicht nur für Rentner, die sich wieder einmal über eine Mini-Rentenerhöhung freuen dürfen bringt der Beginn des dritten Quartals Neuerungen, sondern auch für Autofahrer. Wer seinen Termin beim TÜV verschwitzt, muss künftig tiefer in die Tasche greifen. Alle, die ihren „TÜV“ um mehr als acht Wochen verschwitzen und sich dann zur Hauptuntersuchung melden, müssen mit einen saftigen Aufschlag rechnen. 20 Prozent werden dann auf die herkömmliche Gebühr aufgeschlagen. Jedoch gibt es auch eine gute Nachricht: die Plakette hat dann eine Gültigkeit von vollen zwei Jahren, gerechnet vom Tag der Untersuchung. Nicht mehr wie bisher wird auf den verpassten Termin zurück datiert.
Eine weitere Neuerung gibt es auch bei den Kennzeichen. Sogenannte Wechselkennzeichen sind ab sofort zwei Fahrzeuge nutzbar, um für Besitzer von Zweitwagen günstigere Konditionen zu bieten. Ein Kennzeichen wird dann auf zwei Wagen zugelassen, wobei jeweils nur eines im Straßenverkehr geführt werden darf. In der Praxis setzt sich das Nummernschild aus zwei Teilen zusammen: einem Nebenkennzeichen, das am jeweiligen Wagen bleibt, wie auch den beiden konventionellen Kennzeichen. Diese können im Wechsel an jeweils einem der beiden Fahrzeuge angebracht werden.
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