Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt Klartext gesprochen und Datenabfragen durch Geheimdienste und Polizei für verfassungswidrig erklärt. Laut Medienberichten soll nun das Telekommunikationsgesetz überarbeitet werden. War es bislang für Ermittlungsbehörden möglich, Nutzerdaten, PIN-Codes und Passwörter abzufragen und zu speichern, habe die Verfassungsrichter dieses Vorgehen jetzt zum Teil für verfassungswidrig erklärt. Grund dafür: Die Regelung verletzen teilweise das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Erschwert werden soll Ermittlungsbehörden auch das Feststellen der Identität von Internetnutzern. So erklärten die Richter heute, dass das Erteilen von Auskünften über den Inhaber einer dynamischen IP-Adresse unzulässig ist. Bei privaten Internetnutzern werden diese IP-Adressen im Regelfall bei jeder Einwahl vom Internetanbieter neu ausgegeben. Will ein Ermittler wissen, welcher Nutzer sich dahinter verbirgt, musste bislang beim Anbieter nachgefragt werden. Diese Vorgehensweise soll nun, wenn es nach den Verfassungsrichtern geht, eingeschränkt werden. Jedoch sind die bestehenden Regelungen nicht sofort außer Kraft gesetzt. Das Bundesverfassungsgericht setzte dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni des kommenden Jahres, um dann für eine neue Regelung zu sorgen.
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