Das Jahr 2012 kommt mit zahlreichen gesetzlichen Neuregelungen daher. So wird künftig für gesetzlich Krankenversicherte Zahnersatz teurer und auch Arbeitnehmer müssen sich auf eine längere Lebensarbeitszeit einstellen. Doch gibt es auch gute Neuigkeiten. So darf ein Wechsel des Strom- oder Gasanbieters maximal drei Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Jedoch müssen sich die Unternehmen auf diese Anforderungen auch einstellen. Die Bundesnetzagentur räumt daher eine Frist bis zum 1. April ein. Danach jedoch gilt, dass die Energieversorgung eines Kunden durch einen Neuanbieter an jedem Werktag beginnen kann. Bislang war dies lediglich zum ersten werktags des folgenden Monats möglich.
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