2012: Renteneintrittsalter steigt

von: Astrid Albrecht-Sierleja
28. Dezember 2011

recht123

Wie in jedem neuen Jahr wird der Bundesbürger auch in 2012 mit Neuerungen und gesetzlichen Veränderungen konfrontiert. So sinken die Rentenbeitragssätze von 19,9 auf 19,6 Prozent, während gleichzeitig die Beitragsbemessungsgrenze auf 67 200 Euro pro Jahr oder 5600 Euro im Monat ansteigt. Für die neuen Bundesländer liegt die Grenze bei 57 600 Euro pro Jahr oder 4800 Euro im Monat. Das Anheben der Altersgrenze steht bei vielen Arbeitnehmern im Mittelpunkt der Kritik. Ab 2012 tritt eine stufenweise Erhöhung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft. Alle, die im Jahr 1947 und später geboren wurden, müssen ab sofort mit dem Ansteigen des regulären Renteneintrittsalters von Jahrgang zu Jahrgang um einen Monat leben. Konkret bedeutet dies, dass alle, die 1964 und später geboren sind, erst ab 67 Jahren die Regelaltersrente ohne Abschlag beziehen können. Bis zum Jahr 2023 wird jeder Jahrgang jeweils einen weiteren Monat später in Rente gehen und ab 2024 steigt das Renteneintrittsalter je Jahrgang um jeweils zwei weitere Monate. Erst im Jahr 2029 wird der stufenweise Anstieg des Renteneintrittsalters abgeschlossen sein. Ab dann gilt, dass jeder Arbeitnehmer erst mit 67 die volle Rente in Anspruch nehmen kann.

Tags: 2012, Beitragsbemessungsgrenze, Renteneintrittsalter

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