Krankenkasse pleite? – Was kommt auf uns zu?

von: Astrid Albrecht-Sierleja
8. Mai 2011

Berlin. Die Kosten für Gesundheit explodieren und dies bereits seit Jahren. Auch der Gesundheitsfonds und das Erheben von Zusatzbeiträgen einiger Krankenkassen scheinen in Sachen Kostendeckung nicht auszureichen. Nun ist eingetreten, was viele Beobachter seit langem befürchten: eine Pleite scheint für einige Krankenkassen wohl unausweichlich. Gab kürzlich die erste ihre Insolvenz bekannt, kursierten vor Tagen Gerüchte, dass eine weitere Krankenkassen von einer Pleite bedroht sein könnte. Doch was passiert eigentlich, wenn eine Kasse insolvent wird? Grundsätzlich gibt es zwei Wege, über die für eine Krankenkasse das Aus eingeläutet wird: eine Aufsichtsbehörde kann die Schließung anordnen, wenn eine Wettbewerbsfähigkeit nicht mehr gegeben ist, oder ein Insolvenzverfahren wird nach der Insolvenzverordnung durchgeführt.

Ist der Ernstfall erst einmal eingetreten, bleibt für den Versicherungsnehmer die bange Frage, wie es um den eigenen Versicherungsschutz bestellt ist. In diesem Punkt können die gesetzlich Versicherten aufatmen, denn der Schutz bleibt auch weiterhin bestehenWährend des Insolvenzverfahrens muss die jeweilige Kasse all ihren Verpflichtungen nachkommen und ist auch berechtigt, noch offene Forderungen geltend zu machen. Mit dem Zeitpunkt der Schließung enden jedoch alle Leistungsansprüche ein eine Krankenkassen und müssen von der neuen Kasse übernommen werden.

Nach der Schließung einer Krankenkasse kann der Versicherte von seinem allgemeinen Wahlrecht Gebrauch machen und sich für eine Kasse der eigenen Wahl entscheiden. Macht ein bisher Versicherter nicht Gebrauch davon, darf der Arbeitgeber den Versicherungspflichtigen bei einer Kasse seiner Wahl anmelden, um auf diese Weise einen nahtlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Für freiwillig gesetzlich Versicherte existiert diese Meldepflicht nicht. Dieser Personenkreis muss sich selber um einen Schutz kümmern. Kommt der Versicherte seiner Pflicht nicht nach, greift die am 1. April 2007 erstmalig eingeführte nachrangige freiwillige Versicherungspflicht, die mit hohen Rückforderungen verbunden sein sein.

 

Tags: Insolvenz Krankenkasse, Krankenkassen, Meldepflicht, Versicherungsschutz

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Kategorie: Allgemein, Ratgeber | RSS 2.0 Both comments and pings are currently closed.

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