Kindergeld von Vater Staat: Volljährige haben Anspruch

von: Astrid Albrecht-Sierleja
5. Oktober 2011

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Ein Kindergeldanspruch kann auch für volljährige Kinder in Anspruch genommen werden. Jedoch gelten auch besondere Voraussetzungen dafür. Einer der Gründe ist, wenn das Kind keinen Ausbildungsplatz gefunden hat. Mit einem speziellen Antrag lässt sich bei den regionalen Kindergeldstellen ein solcher Anspruch sichern, doch muss sich das volljährige Kind auch glaubhaft um einen Ausbildungsplatz bemühen. Mündliche Absprachen gelten nicht, denn die zuständige Kindergeldstelle verlangt auch nachweise über die Bewerbungsbemühungen. Kopierte Bewerbungen und Absagen wie auch die Kontaktaufnahme zu möglichen Arbeitgebern gehören zwingend dazu.

Alle, die einen solchen Nachweis nicht erbringen können, setzen den Anspruch auf Kindergeld für volljährige Kinder aufs Spiel. Bereits bezahltes Kindergeld muss in der Regel auch der zuständigen Kasse zurück erstattet werden.

Tags: Bewerbungsbemühungen, Kindergeld, Kindergeldstelle

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